Mietrecht

meyer & meier Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskanzlei in Zürich

 

 

Mietzinsherabsetzung

Basiert Ihr Mietzins auf einem höheren Referenzzinssatz als dem zurzeit aktuellen Referenzzinssatz (2.25%)? Dann haben Sie allenfalls Anspruch auf eine Senkung Ihres Nettomietzinses.

 

Gerne prüft unsere Anwaltskanzlei, ob und in welcher Höhe ein Senkungsanspruch besteht und hilft Ihnen dabei, diesen – falls vorhanden – gegenüber der Vermieterschaft durchzusetzen.

 

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