Mietrecht

meyer & meier Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskanzlei in Zürich

 

 

Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen

Planen Sie einen Umbau und beabsichtigen, Ihren Mietern deshalb zu kündigen? Sind Sie unsicher, ob Sie Ihre Liegenschaft im bewohnten oder im unbewohnten Zustand sanieren sollen? Möchten Sie Ihre vermietete Liegenschaft künftig selbst nutzen und müssen deshalb Kündigungen aussprechen? Verstösst Ihr Mieter gegen die Hausordnung? Sind Ihre Mieter untereinander zerstritten? Zahlt Ihr Mieter den Mietzins zu spät, unregelmässig oder überhaupt nicht? Haben Sie andere Probleme mit einem Mieter, die Sie selbst nicht mehr lösen können?

 

Unsere Anwaltskanzlei zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, diese Probleme zu lösen. Wenn immer möglich streben wir dabei eine einvernehmliche Lösung mit der Gegenseite an. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, vertreten unsere Anwälte Sie gerne vor der Schlichtungsbehörde oder dem Mietgericht.

 

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